Qualifizierungsscheck

Qualifizierungsscheck

Kann ich für meinen Sprachkurs Fördermitteln beantragen?

Ja, wenn Sie in einem kleinen oder mittleren Unternehmen mit höchstens 250 Beschäftigten arbeiten und Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben oder älter als 45 Jahre sind oder in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Qualifikation oder, wenn Sie als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind, dann erhalten Sie vom Land Hessen eine Förderung in Höhe von 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr.

Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung. Einrichtungen, die zum Förderinstrument ? Qualifizierungsscheck beraten, sind in der Liste der Beratungsstellen erfasst.

Kann ich den Qualifizierungsscheck der Weiterbildung Hessen e.V. für einen Sprachkurs bei SPRACHTREFF FRANKFURT  einlösen?

Ja, wir sind dafür zertifiziert! Lassen Sie uns einen Qualifizierungsscheck (Info unter www.qualifizierungsschecks.de) der Weiterbildung Hessen e.V. zukommen, dann erledigen wir für Sie alles!

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email, wir beraten Sie gerne!

Wie kann ich den Sprachkurs steuerlich absetzen?

Wenn Sie eine Sprache aus beruflichen Gründen lernen, können Sie die entsprechenden Unkosten (Unterricht, Lehrbuch, Fahrt, eventuelle Verpflegung) von der Steuer als Werbungskosten absetzen.

Kann ich den Qualifizierungsscheck auch für eine Sprachreise einsetzen ?

Dasselbe gilt für Sprachunterricht im Ausland, wobei in der Regel nur der Sprachkurs absetzbar ist, nicht aber Unterkunft und Flug. Am besten lassen Sie sich in beiden Fällen für die Steuererklärung von Ihrem Arbeitgeber bestätigen, dass Sie den Kurs wegen beruflichen Erfordernissen besucht haben.

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Tel: 069 / 77 38 07
Fax: 069 / 77 38 22

Alte Gasse 27-29
60313 Frankfurt a.M.

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